Freundschaft Spruch
Drei Freunde

Das Kleingedruckte...

Allgemeines...

 

Fahrtkosten

Eine Anfahrt bis zu einer Entfernung von 9 Kilometern kostet 5 Euro.

Ab dem 10. Entfernungskilometer gilt ein Kilometerpreis von 50 Cent,
jeweils für Hin- und Rückfahrt.

Ab dem 26. Entfernungskilometer gilt ein Kilometerpreis von 70 Cent,

 

Für Angebote für Pferd und Halter...

 

Allgemeines

Mit der Auftragstellung bzw. Terminvereinbarung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters verbindlich an.

 

Umfang und Art der Leistungen werden vor Beginn mit dem Pferdebesitzer
bzw. mit einer vom Pferdebesitzer bevollmächtigten Person individuell vereinbart.

 

Absage von Terminen

Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können,
muss dieser mind. 24 Std. vorher abgesagt werden.
Ansonsten erlaube ich mir einen Leistungsausfall von 50% zu berechnen.

Dies gilt auch, wenn aus einer Gruppe einzelne Pferde ausfallen.

 

Sollten Fahrtkosten entstanden sein, werden diese natürlich komplett berechnet.

 

Haftung

Pferde-Freundschaft haftet für Schäden an Pferden, bzw. an Sachen des Pferdehalters
nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Gehaftet wird nur für Schäden, die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeit stehen.

Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder

 

 

Haltung des Tieres nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im voraus hingewiesen wurde.
Ein Mangel muss sofort bekannt und die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.

Ein Schaden muss unverzüglich gemeldet werden. 

Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes,

 

 

 

Schadenersatz für einen Schaden maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen

verlangt werden.

 

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Fotografieren und Filmen der Tätigkeiten
sowie deren Verwendung der entsprechenden Produkte ist nur auf Nachfrage erlaubt.

 

Für Kinderkurse und Wanderungen...

 

Allgemeines

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Anbieters verbindlich an.

 

Absage von Veranstaltungen und Haftung

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen.

Die Teilnahme an den Angeboten ist auf eigene Gefahr.

So gibt es z.B. keine Haftung für Stürze aufgrund der Bodengegebenheiten
oder für Unfälle durch herabfallende Äste.
Für die Pferde und die Wanderleitung besteht natürlich eine Haftpflichtversicherung.

 

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Fotografieren und Filmen während der Gruppenstunden/Wanderungen
sowie die Verwendung der entsprechenden Produkte ist nur auf Nachfrage erlaubt.

 

Für Seminare und Workshops...

 

Allgemeines

Mit der Seminaranmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Verkäufers verbindlich an.

 

Anmeldung

Anmeldungen zu Seminaren müssen schriftlich erfolgen und werden erst rechtswirksam,
wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen
in der Reihenfolge des  Eingangs und der Bezahlung berücksichtigt.
Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.
Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung.

Diese sind zahlbar bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

 

Bei Inhouse-Schulungen (ich komme zu Ihnen) werden 50 Prozent der vereinbarten Veranstaltungsgebühr mit der Auftragsbestätigung berechnet.

Die zweite Abschlagsrechnung ist zahlbar bis 14 Tagevor Veranstaltungsbeginn.

 

Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen

Sollten Seminare von meiner Seite aus nicht stattfinden können,

erhalten Sie das Geld natürlich komplett zurück!


Sollten Sie bis 14 Tage vor einem Seminar bei mir vor Ort  zurücktreten,
erstatte ich Ihnen den Teilnehmerbetrag bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro.
Danach ist eine Rückerstattung leider nicht mehr möglich.
Der absagende Teilnehmer kann aber auch einen Ersatzteilnehmer stellen.

 

Die Stornierung einer Inhouse-Schulung muss schriftlich erfolgen.
Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos.

4 - 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100,- €.

Innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungsgebühr.

 

Absage von Veranstaltungen und Haftung

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Teilnehmer wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt.

Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.

 

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Teilnehmende Pferde müssen Haftpflicht versichert sein.

Der Veranstalter haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. .    

 

Gewährleistung und Änderungsvorbehalt

Alle Seminare werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Es wird jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen übernommen.

 

Der Veranstalter behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Veranstalter berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

 

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden. Gedruckte Unterlagen dürfen - auch auszugsweise - nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

Fotografieren und Filmen während der Seminare ist nur auf Nachfrage erlaubt.